FORDERUNGSEINZUG
- Ich habe eine offene Forderung, was soll ich jetzt tun?
Keine weitere Zeit verlieren! Sollten Sie eine fällige, offene Forderung haben, die vom Schuldner nicht beglichen wird, gilt es, schnell zu handeln. Nur so entgehen Sie der kurzen Verjährung und gelangen schnellstmöglich an einen vollstreckbaren Titel. Dieser vollstreckbare Titel behält dann für die nächsten 30 Jahre seine Gültigkeit und Sie können aus ihm immer wieder vollstrecken, bis Ihre Forderung nebst Verzugszinsen erfüllt ist. Die Vollstreckung übernimmt dann ein Gerichtsvollzieher, der von mir mit der Zwangsvollstreckung entsprechend beauftragt wird.
- Ich habe eine offene Forderung, muss ich damit zuerst zum Inkassounternehmen?
Sollten Sie den Schuldner schon mehrfach gemahnt haben, wird von mir direkt das gerichtliche Mahnverfahren vor dem zentralen Mahngericht eingeleitet, dies erfolgt zeitnah - meist noch am gleichen Tag!
Vom schnellen, gerichtlichen Mahnverfahren vor dem zentralen Mahngericht bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den zu beauftragenden Gerichtsvollzieher - bei mir bekommen Sie alles aus einer Hand.
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Termine nur nach Vereinbarung.
Telefonisch erreichen Sie mich am besten zu folgenden Zeiten:
MO - FR: 9:00 - 12:00 Uhr
MO - DO: 14:00 - 17:00 Uhr
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