Ihr gutes Recht in Erlangen!

FORDERUNGSEINZUG








FORDERUNGSEINZUG - Kurzversion:

Ich habe eine offene Forderung, was soll ich jetzt tun?

Keine weitere Zeit verlieren! Sollten Sie eine fällige, offene Forderung haben, die vom Schuldner nicht beglichen wird, gilt es, schnell zu handeln. Nur so entgehen Sie der kurzen Verjährung und gelangen schnellstmöglich an einen vollstreckbaren Titel. Dieser vollstreckbare Titel behält dann für die nächsten 30 Jahre seine Gültigkeit und Sie können aus ihm immer wieder vollstrecken, bis Ihre Forderung nebst Verzugszinsen erfüllt ist. Die Vollstreckung übernimmt dann ein Gerichtsvollzieher, der von mir mit der Zwangsvollstreckung entsprechend beauftragt wird.



Ich habe eine offene Forderung, muss ich damit zuerst zum Inkassounternehmen?

Nein. Zwar schalten viele hier zunächst ein Inkassounternehmen ein, doch diese Extra-Kosten können Sie sich sparen! Spätestens vor Gericht - und den Titel bekommen Sie nur vor Gericht - benötigen Sie ohnehin einen Anwalt.

Sollten Sie den Schuldner schon mehrfach gemahnt haben, wird von mir direkt das gerichtliche Mahnverfahren vor dem zentralen Mahngericht eingeleitet, dies erfolgt zeitnah - meist noch am gleichen Tag!

Von der zeitnahen außergerichtlichen anwaltlichen Mahnung zum schnellen, gerichtlichen Mahnverfahren vor dem zentralen Mahngericht bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den zu beauftragenden Gerichtsvollzieher - bei mir bekommen Sie alles aus einer Hand.


FORDERUNGSEINZUG - Jetzt nochmal ausführlicher:

Mahnwesen und anwaltliches Mahnverfahren

"Kleinvieh macht auch Mist!" - dieses Sprichwort trifft vor allem bei ausstehenden Forderungen zu. Diesen konsequent hinterherzulaufen ist äußerst personal- und zeitaufwändig - und oft erspart man sich aus diesem Grunde deren Beitreibung. Dies kann sich allerdings schnell herumsprechen - und so wird der Ausstand schnell immer größer, oder um beim obigen Bild zu bleiben: der Misthaufen wächst und wächst…

Dabei sieht das Mahnwesen oft so aus:
Nach der
- Rechnung
erhalten alle säumigen Nichtzahler
(- manchmal eine Zahlungserinnerung)
- eine 1. Mahnung
- eine 2. Mahnung
- eine 3. und „letzte“ Mahnung
- bevor dann die „4." und nochmals „letzte“ Mahnung vom Rechtsanwalt oder vom Inkassobüro kommt…
Das ist sehr zeitaufwändig und unter Umständen ist der Schuldner bereits längst verzogen…


Soll ich ein Inkassobüro einschalten?

Ich empfehle Ihnen, den Umweg über ein extra einzuschaltendes Inkassobüro zu vermeiden und stattdessen direkt zum Rechtsanwalt zu gehen. Warum? Das Inkassobüro kann anders als der Rechtsanwalt nicht den Gerichtsweg beschreiten - bei weiterer hartnäckiger Zahlungsverweigerung ist also spätestens dann die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich. Diesen Zwischenschritt können Sie also getrost auslassen und die Forderung lieber direkt mir zur Beitreibung übergeben: Ich kann das weitere Mahnverfahren für Sie komplett übernehmen, also bei weiterer Zahlungsverweigerung auch direkt als nächsten Schritt den Gerichtsweg beschreiten.


Wie straffe ich mein Mahnwesen?

Es gibt keine Verpflichtung, 3x mahnen zu müssen - schon spätestens ab der 1. Mahnung nach Fälligkeit befindet man sich in Verzug - das anwaltliche Schreiben ist dann de facto nochmals eine „letzte“ Mahnung, und wäre damit also die insgesamt 4. Mahnung, das ist sehr zeitaufwändig, u.U. ist der Schuldner schon längst verzogen.
Kürzer geht es, wenn man in der 2. Mahnung bereits ankündigt, dass das nächste Schreiben vom Rechtsanwalt kommen wird, und dabei die zusätzlich entstehenden Anwaltsgebühren bereits ankündigt.

- Rechnung
- 1. Mahnung von Praxis, noch ohne 5 € Mahngebühr
- 2. Mahnung von Praxis, mit 5 € Mahngebühr und Drohung mit Anwalt, v.a. Anwaltskosten
- 3. und letzte Mahnung vom Anwalt, mit zusätzlichen Anwaltskosten - danach Abgabe an das Mahngericht.

Ab wann kann ich Mahnkosten verlangen?

Ab der zweiten Mahnung - im Falle einer vorausgegangenen Zahlungserinnerung ist das auch bereits ab der ersten Mahnung möglich.
Dafür würde ich empfehlen 5 € anzusetzen. Ihnen entstehen ja auch ein gewisser Zeitaufwand und Portokosten. Auch bei der evtl. dritten Mahnung können Sie diese 5 € nochmals zusätzlich ansetzen.


Mustertexte für Mahnungen

In die Betreffzeile empfehle ich, "Mahnung" zu schreiben, dabei aber auf die Bezifferung zu verzichten. Denn sonst gehen die Schuldner bereits davon aus, dass noch eine weitere Mahnung folgen wird und somit vorerst noch kein Handlungsbedarf besteht.


Beispieltext für die erste Mahnung:

bei der Überprüfung unserer Unterlagen haben wir festgestellt, dass o.g. Rechnungsforderung noch nicht beglichen ist. Wir bitten Sie daher, den fälligen Betrag von XX bis zum DATUM auf unser Konto zu überweisen. Sofern Sie den vorgenannten Termin nicht einhalten, werden wir Ihnen Verzugszinsen und Mahnkosten berechnen müssen. Haben Sie vergessen, Ihre Rechnung zu begleichen? Wenn Sie die Zahlung bis zum o.g.Termin vornehmen, ist alles in Ordnung und Sie brauchen sich nicht mit uns in Verbindung setzen. Falls sich Ihre Zahlung mit unserer Mahnung überschnitten haben sollte, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos."

Beispieltext für die zweite Mahnung:

trotz unserer Mahnung vom DATUM konnten wir bis zum heutigen Tag keinen Zahlungseingang feststellen. Wir bitten Sie daher letztmals, den ausstehenden Gesamtbetrag bis zum DATUM auf unser Konto zu überweisen. Sollte auch diese Zahlungsfrist ohne Geldeingang auf unserem Konto verstreichen, werden wir die Sache unserem Rechtsanwalt übergeben. Von diesem werden Sie dann ein letztes, anwaltliches Mahnschreiben erhalten, dieses allerdings mit einer zusätzlich entstehenden Gebühr für den Rechtsanwalt, bevor die Angelegenheit dann an das zuständige Mahngericht abgegeben wird. Diese weiteren erheblichen Kosten können Sie nur durch rechtzeitige Zahlung vermeiden. Falls sich Ihre Zahlung mit dieser Mahnung überschnitten haben sollte, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.


Anwaltliches Mahnschreiben - die wirklich letzte Mahnung!

Zahlt der Schuldner weiterhin nicht, ist m.E. die Abgabe an den Anwalt erforderlich:
Ich benötige hierzu von Ihnen:

  • Den Namen und die Adresse des Schuldners
  • Den Forderungsbetrag, die zugrunde liegende Rechnung mit Rechnungsdatum
  • Die Angabe der bisherigen erfolgten Mahnungen

Das alles kann mir einfach per email: recht@anwalt-bonhag.de zugesandt werden, und schon
kann das anwaltliche Mahnschreiben von mir, oftmals noch am selben Tag auf dem klassischen
Postwege raus.


Wer trägt die Kosten für das anwaltliche Mahnschreiben?

Der Schuldner, da er sich im Zahlungsverzug befindet.
Meine entstehenden Gebühren (die z.b. bei einem Gegenstandswert unter 500,— EUR für das anwaltliche Mahnschreiben 34,99 EUR betragen) werden bereits der ausstehenden Forderung hinzugefügt und damit komplett dem Schuldner in Rechnung gestellt. Diese werden im Erfolgsfall also gleich von der Gegenseite mit beglichen. Nach erfolgtem Zahlungseingang auf mein Konto werden diese von mir verrechnet - Sie bekommen die Forderung überwiesen und der Fall kann bei mir abgeschlossen werden.

Von der zeitnahen außergerichtlichen anwaltlichen Mahnung zum schnellen, gerichtlichen Mahnverfahren vor dem zentralen Mahngericht bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den zu beauftragenden Gerichtsvollzieher - bei mir bekommen Sie alles aus einer Hand.




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Telefonisch erreichen Sie mich am besten zu folgenden Zeiten:

MO - FR: 9:00 - 12:00 Uhr
MO - DO: 14:00 - 17:00 Uhr
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